Schwalm-Eder-Kreis: Inzidenzwert über 50 gestiegen

Mit einer neuen Allgemeinverfügung kommt der Schwalm-Eder-Kreis der Verpflichtung des Landes Hessen nach, geeignete Maßnahmen vor Ort zu ergreifen, sollte der Inzidenz-Wert einen Wert von mehr als 50 erreichen.

Mit der seit dem 19. August 2021 gültigen Hessischen Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus, greift auch das aktualisierte Eskalationsstufenkonzept der hessischen Landesregierung. Im Falle steigender Inzidenzen haben die hessischen Kreise und kreisfreien Städte auf Basis des Konzepts im Rahmen von Allgemeinverfügungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen – und zwar bereits ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner. Entsprechend gilt seit 29.08.2021 die durch den Schwalm-Eder-Kreis erlassene 44. Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von SARS-CoV-2.

Am Montag, 06.09.2021, meldet das Robert-Koch-Institut für den Schwalm-Eder-Kreis eine Inzidenz von 51,70. Bei einer Überschreitung einer Inzidenz von 50 sieht das Eskalationskonzept des Landes Hessen weitere Maßnahmen vor, um dem Infektionsgeschehen entgegenzuwirken. Der Schwalm-Eder-Kreis erlässt deshalb folgende Maßnahmen in seiner 45. Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von SARS-CoV-2:

  • Es besteht die generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Gedrängesituationen, in denen der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Kulturangebote sind auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte und Genesene) begrenzt. Ausnahmegenehmigungen sind mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Dies gilt auch für private Feiern in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen.

Die Regelungen der 45. Allgemeinverfügung treten ab Mittwoch, 08.09.2021, um 0:00 Uhr in Kraft. Die Regelungen der 44. Allgemeinverfügung besitzen weiterhin bis vorerst 20.09.2021 Gültigkeit.

Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen und die aktuell gültigen Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de nachzulesen.

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