Hospitalisierungsinzidenz löst 7-Tage-Inzidenz ab

Aufgrund der seit Donnerstag, 16.09.2021, gültigen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen, hat der Schwalm-Eder-Kreis seine 44. und 45. Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von SARS-CoV-2 mit Bekanntgabe wieder aufgehoben. Ab sofort sind in ganz Hessen die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung maßgebend für Regelungen zum Schutz vor dem Corona-Virus.

Mit dem Wechsel von der 7-Tage-Inzidenz zur Hospitalisierungsinzidenz als maßgebendem Indikator zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird in Hessen ab sofort der Blick neu auf die pandemische Lage gerichtet. Was sich in den vergangenen Wochen bereits angedeutet hat, wurde jetzt durch das Land umgesetzt.

Maßgebend für Lockerungen oder Verschärfungen der Regelungen ist ab dem 16.09.2021 nicht mehr die 7-Tage-Inzidenz zur Angabe von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner je Landkreis, sondern die hessenweit gültige Hospitalisierungsinzidenz. Sie beschreibt die Anzahl der innerhalb von 7 Tagen wegen des Corona-Virus neu in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen. Flankierend dazu ist die Anzahl der mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten maßgebend. Beim Überschreiten festgelegter Schwellenwerte, werden landesseitig weitere Maßnahmen getroffen.

Hierfür sind zwei Stufen festgelegt:

Stufe 1: Übersteigt die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 8 bzw. sind mehr als 200 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt, werden Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen verschärft (z. B. Testnachweis nur noch mittels PCR-Test).

Stufe 2: Übersteigt die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 15 bzw. sind mehr als 400 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt, werden Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen weiter verschärft, zum Beispiel durch Zugang ausschließlich für Geimpfte und Genesene (2G).

Das Land Hessen hat mit Bekanntgabe der neuen Verordnung zum 16. September leider noch keine aktuelle Hospitalisierungsinzidenz öffentlich ausgewiesen. Ab Freitag, 17. September, soll diese, ebenso wie die Belegung der Intensivbetten, im täglichen Bulletin des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration bekannt gegeben werden. Am Dienstag, 14.09 2021, lag die Hospitalisierungsinzidenz für Hessen nach Angaben des Landes bei 2,51 und die Intensivbettenbelegung bei 146. Der Schwalm-Eder-Kreis wird die maßgebenden Werte Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung, sobald sie durch das Land Hessen verfügbar sind, täglich auf seiner Internetseite melden.

Impfungen sind noch bis zum 30. September täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr im Impfzentrum des Schwalm-Eder-Kreises in Fritzlar möglich. Termine müssen nicht vereinbart werden.

Pressemeldung vom Schwalm-Eder-Kreis  – Der Kreisausschuss

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